Wettbewerbsbedingungen zur Vergabe des WIRTSCHAFTSPREISES Sachsen-Anhalt
Zielsetzung und Grundlagen des Wirtschaftspreises
- Der Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes für herausragende unternehmerische Leistungen verliehen. Der Preis dient der Anerkennung und Motivation der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Gründerinnen und Gründer Sachsen-Anhalts sowie dazu, ihre Bedeutung für die Wirtschaft des Landes nachhaltig zu dokumentieren.
- Der Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt wird in zwei Kategorien verliehen: Unternehmen und Existenzgründungen. Eine durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten berufene Jury entscheidet über die Vergabe.
- Der Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt besteht aus einem Preisgeld (Unternehmen: 15.000 €; Gründer: 10.000 €), einem Award und einer Urkunde. Des Weiteren werden die Gewinner in die Kommunikationsmaßnahmen des Landes als Erfolgsbotschafter eingebunden.
- Der Preis wird 2024 erstmalig in dieser Form vergeben, folgend wird er im Zweijahresrhythmus ausgelobt.
- Der Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt wird an einen Bewerber je Kategorie verliehen.
Voraussetzungen & Kriterien
Formalkriterien
Folgende Unternehmen und Existenzgründungen sind teilnahmeberechtigt:
- Kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter), die
– ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben
– besondere Leistungen oder Projekte im Vorjahr oder laufenden Jahr nachweisen können
– noch nicht mit dem Wirtschaftspreis ausgezeichnet wurden oder
– ein neues Produkt, ein neues Verfahren, eine neue Dienstleistung, ein neues Geschäftsmodell oder eine erkennbare Weiterentwicklung vorweisen können.
- Existenzgründungen, die
– ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben
– innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurden
– einen innovativen Fokus haben oder eine Ausgründung aus einer Hochschule sind und
– noch nicht mit dem Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt ausgezeichnet wurden
Bewertungskriterien
Die Unternehmen bzw. Existenzgründungen werden anhand verschiedener Kriterien bewertet. Das Unternehmen bzw. die Existenzgründung mit der besten Bewertung wird ausgezeichnet. Aus folgenden Kriterien ergibt sich die Gesamtbewertung:
Unternehmen
- Wirtschaftliche Gesamtentwicklung – 40%
Wie erfolgreich hat sich das Unternehmen in Gänze entwickelt?
- Innovation und/oder Modernisierung – 15%
Welche Innovation und/oder Modernisierung wurde erfolgreich und mit welchem Effekt etabliert?
- Fachkräftesicherung und -entwicklung – 30%
Welchen Beitrag hat das Unternehmen zur Fachkräftesicherung und -entwicklung geleistet?
- Verantwortung für die Region – 15%
Mit welchem Engagement und welchen Maßnahmen trägt das Unternehmen zur Stärkung der Region und seiner Bürgerinnen und Bürger bei?
Existenzgründungen
- Marktnachfrage und Wachstumspotential – 40%
Welche Erfolge gab es seit Ihrem Markteintritt (hohe Marktnachfrage, Gewinnentwicklung, besondere Kunden/Kooperationen, Berichterstattung, neue Mitarbeiter)? Wie bewerten Sie Ihre Marktchancen im Hinblick auf konkurrierende Unternehmen und die aktuelle Wirtschaftslage? Wie stellt sich Ihr Unternehmen für die nächsten Jahre zukunftssicher auf?
- Innovation und/oder Modernisierung – 30%
Welche Innovation und/oder Modernisierung wurde erfolgreich und mit welchem Effekt etabliert?
- Fachkräftesicherung und -entwicklung – 15%
Welcher Beitrag wird zur Fachkräftesicherung und -entwicklung geleistet?
- Verantwortung für die Region – 15%
Mit welchem Engagement und welchen Maßnahmen wird zur Stärkung der Region und seiner Bürgerinnen und Bürger beigetragen?
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen sind bis spätestens 02. September 2024 online einzureichen unter: https://wirtschaftspreis-sachsen-anhalt.de/teilnehmerbogen/. Um am Bewerbungsverfahren teilzunehmen, sind ein Formular mit bewertungsrelevanten Fragen auszufüllen sowie aussagekräftige Dokumente zur Untersetzung beizufügen.
Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
Ansprechpartner:
Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Fuhrmann, Stefanie
Tel.: +49 391 56899 78
Handy: +49 152 5213 5848
Auswahlgremium
Über die Vergabe des Wirtschaftspreises Sachsen-Anhalt entscheidet eine durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten berufene Jury, bestehend aus Fachexpertinnen und -experten sowie hochkarätigen Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Kammern, Verbände und Medien des Landes. Nähere Informationen zu dieser finden sie unter www.wirtschaftspreis-sachsen-anhalt.de
Gegebenenfalls kann im Bedarfsfall (> 50 Bewerber) eine Vorauswahl der Bewerber erfolgen.
Gegen die Auswahlentscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.